Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
nach § 55 SGB IX
Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven.
Du erhältst mit der Unterstützten Beschäftigung die Möglichkeit, auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend deinen Fähigkeiten und Wünschen aufzunehmen. Du kannst dich im Arbeitsmarkt orientieren, einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern erproben und sich mit Unterstützung im Betrieb qualifizieren.
Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz in einem Betrieb. Sie wird durch eine erfahrene Qualifizierungstrainerin bzw. einen erfahrenen Qualifizierungstrainer begleitet und unterstützt.
Ziel ist es, dass die Teilnehmenden nach erfolgreicher Qualifizierung am Arbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden.
Die Maßnahme gliedert sich in eine Einstiegs-, eine Qualifizierungs- und eine Stabilisierungsphase. Die individuelle Förderdauer kann bis zu 24 Monaten betragen.
Die Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht des besonderen Angebots der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bedürfen.
Zu unseren Teilnehmenden der Unterstützten Beschäftigung zählen insbesondere
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderung,
- Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung erworben haben
Über die Möglichkeit der Teilnahme an der Unterstützten Beschäftigung entscheidet in der Regel die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.
Die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" wird durch die Agentur für Arbeit Cottbus finanziert.