Unsere Reha-Ausbildung ist eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Dabei wirst Du nicht von einem Betrieb ausgebildet, sondern von uns, einer speziellen und erfahrenen Bildungseinrichtung. Bei uns absolvierst Du den praktischen Teil Deiner Ausbildung. In Teilen arbeiten wir mit Betrieben zusammen und realisieren beispielsweise Praktika oder betriebliche Qualifizierungsabschnitte. Auch zu unserer Ausbildung gehört der Besuch einer Berufsschule.
Wir unterstützen junge Menschen, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zwar geeignet sind, aber zum Beispiel wegen einer Lernbehinderung besondere Unterstützung benötigen. Die Ausbildung bietet jungen Menschen die Möglichkeit, eine voll anerkannte Berufsausbildung zu absolvieren. Ziel der Reha-Ausbildung ist die berufliche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt.
Unsere Auszubildenden werden durch ein erfahrenes Team an Ausbilderinnen und Ausbildern, an Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützt.
Durch unser Angebot schaffen wir es, junge Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf erfolgreich zum Abschluss ihrer Ausbildung zu begleiten und sie nach Abschluss der Ausbildung in eine Beschäftigung zu integrieren.
In folgenden Berufsfeldern können wir eine Reha-Ausbildung anbieten:
- Küche / Gastgewerbe
- Koch / Köchin
- Fachpraktiker*in Küche
- Hauswirtschaft
- Hauswirtschafter*in
- Fachpraktiker*in Hauswirtschaft (serviceorientierte oder personenbezogene Dienstleistungen)
- Verkauf / Handel
- Verkäufer*in
- Fachpraktiker*in im Verkauf
- Metall
- Fachkraft Metalltechnik
- Metallbearbeiter*in
- Holz
- Tischler*in
- Holzmechaniker*in
- Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung
- Farbe / Raumgestaltung
- Maler*in und Lackierer*in
- Fachpraktiker*in Maler und Lackierer
- Bau
- Hochbaufacharbeiter*in
- Hochbaufachwerker*in
- Gartenbau
- Gärtner*in (Gemüsebau)
- Helfer*in im Gartenbau (Gemüsebau)
Bei einer Ausbildung zum bzw. zur Fachpraktiker*in- oder Werker*in ist der Theorieanteil reduziert und der fachpraktische Inhalt der Ausbildung rückt mehr in den Vordergrund. Deshalb wird die Fachpraktiker*innenausbildung auch oft als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet. Rechtliche Grundlage der besonderen Ausbildungsregelungen für Fachpraktikerberufe sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO): § 66 BBiG und § 42r HwO.
Die „Reha-Ausbildung“ wird von der Agentur für Arbeit Cottbus finanziert.