So funktioniert Unterstützte Beschäftigung Menschen mit Behinderung erhalten die Möglichkeit, sich im Arbeitsmarkt zu orientieren, einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und sich mit Unterstützung sehr praxisnah zu qualifizieren. Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz im Betrieb. Sie wird durch eine übergreifende Wissens- und Kompetenzermittlung begleitet. In dieser Zeit steht den Teilnehmerinnen und Teilneh- mern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungstrainer bzw. eine -trainerin zur Seite. Die Förderung der Sozialkompetenz und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind weitere Inhalte Unterstütz- ter Beschäftigung, die die Trainerinnen und Trainer vermitteln. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung nach erfolgreicher Qualifizierung am Arbeitsplatz in ein sozialversicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Weitere Berufsbegleitung ist - nach individuellem Bedarf - möglich. Förderungsfähiger Personenkreis Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unter- stützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen und zum Zeitpunkt der Teilnahme an Unterstützter Beschäftigung keine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren können. Dauer der Förderung Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate und kann in Einzelfällen um maximal 12 Mo- nate verlängert werden. Sie gliedert sich in eine Orientierungs-, eine Qualifizierungs- und eine Stabilisierungs- phase: Orientierungsphase: Suche nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und betriebliche Erprobung. Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb. Stabilisierungsphase: Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung im Betrieb Ergänzend zum Training am Arbeitsplatz finden regelmäßig berufs- und arbeitsplatzübergreifende Wissensver- mittlung und Kompetenztraining bei einem Bildungsträger statt. Bei Bedarf unterstützt das Integrationsamt während der anschließenden Beschäftigung die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter weiterhin mit Berufsbegleitung am Arbeitsplatz. Unterstützte Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch neue Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vielfältige Perspektiven zur Teilhabe am Arbeits- leben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderung die Chance, auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen aufzunehmen. Leistungen für die Teilnehmer Während der individuellen betrieb- lichen Qualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Agentur für Arbeit. Diese übernimmt auch die Teil- nahmekosten.