3.
Förderstufe
Die Förderstufe vertieft die Angebote der Grundstufe. In die Förderstufe sind
ausschließlich die
Teilnehmer, die das Ziel der Grundstufe nach Ausschöpfung der
maximalen Förderdauer nicht erreicht haben.
4. Übergangsqualifizierung
In der Übergangsqualifizierung werden individuelle Aspekte der Vermittelbarkeit so
weit als möglich gefördert und vertiefende Qualifikationen vermittelt, die dem
gewählten (Ausbildungs-) Beruf entsprechen und ggf. auf die Ausbildung
angerechnet werden können. Die Angebote dieser Phase werden praxisbezogen und
betriebsnah umgesetzt.
5. Bildungsbegleitung
vorrangige Aufgaben der Bildungsbegleitung sind:
• Erstellen und Fortschreiben des Qualifizierungs-/ Förderplans in Absprache mit
den Teilnehmenden, der Beratungsfachkraft und ggf. weiteren Fachkräften der BvB,
• Zielvereinbarungen treffen, die Verläufe der Qualifizierungen kontrollieren und
dokumentieren sowie in adäquater Form auf Abweichungen reagieren (Fördern und
Fordern),
• das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im Qualifizierungs-/
Förderverlauf sicherstellen,
• durch Akquisition von Ausbildungs- und Arbeitsstellen aktiv eine schnelle
Integration in Arbeit oder Ausbildung sicherstellen,
• Sicherung und Dokumentation des Eingliederungserfolgs.
Die Bildungsbegleitung beginnt bereits während der Eignungsanalyse bzw. mit
Teilnahmebeginn.
Ein Bildungsträger mit
erfahrenen Ausbildern,
Lehrkräften, Sozialpäda-
goginnen und -pädagogen
begleitet dich an fünf Tagen
in der Woche über einen
Zeitraum von ca. einem
Jahr.
Du hast Anspruch auf 2,5
Tage Urlaub pro
Maßnahmemonat.
Deine Mitarbeit zählt!
Du solltest folgendes
mitbringen oder bereit sein,
daran zu arbeiten:
• Engagement und
Motivation
• Zuverlässigkeit und
Pünktlichkeit
Der Bildungsträger
unterstützt dich dabei.
Link
zum Fachkonzept für
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
gem. §§ 61/ 61a SGB III