3. Förderstufe Die Förderstufe vertieft die Angebote der Grundstufe. In die Förderstufe sind ausschließlich die Teilnehmer, die das Ziel der Grundstufe nach Ausschöpfung der maximalen Förderdauer nicht erreicht haben. 4. Übergangsqualifizierung In der Übergangsqualifizierung werden individuelle Aspekte der Vermittelbarkeit so weit als möglich gefördert und vertiefende Qualifikationen vermittelt, die dem gewählten (Ausbildungs-) Beruf entsprechen und ggf. auf die Ausbildung angerechnet werden können. Die Angebote dieser Phase werden praxisbezogen und betriebsnah umgesetzt. 5. Bildungsbegleitung vorrangige Aufgaben der Bildungsbegleitung sind: • Erstellen und Fortschreiben des Qualifizierungs-/ Förderplans in Absprache mit den Teilnehmenden, der Beratungsfachkraft und ggf. weiteren Fachkräften der BvB,   • Zielvereinbarungen treffen, die Verläufe der Qualifizierungen kontrollieren und dokumentieren sowie in adäquater Form auf Abweichungen reagieren (Fördern und Fordern), • das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im Qualifizierungs-/ Förderverlauf sicherstellen, • durch Akquisition von Ausbildungs- und Arbeitsstellen aktiv eine schnelle Integration in Arbeit oder Ausbildung sicherstellen, • Sicherung und Dokumentation des Eingliederungserfolgs. Die Bildungsbegleitung beginnt bereits während der Eignungsanalyse bzw. mit Teilnahmebeginn.
Ein Bildungsträger mit erfahrenen Ausbildern, Lehrkräften, Sozialpäda- goginnen und -pädagogen begleitet dich an fünf Tagen in der Woche über einen Zeitraum von ca. einem Jahr. Du hast Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Maßnahmemonat. Deine Mitarbeit zählt! Du solltest folgendes mitbringen oder bereit sein, daran zu arbeiten: • Engagement und Motivation • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit Der Bildungsträger unterstützt dich dabei. Link zum Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. §§ 61/ 61a SGB III